Bernd Trenz
Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Bernd Trenz

 

  

Nach Abitur und Zivildienst habe ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken aufgenommen. Meine praktische Ausbildung habe ich u.a. bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, dem Amtsgericht in Saarlouis und bei der Landkreisverwaltung Saarlouis absolviert. Bis zur Aufnahme meiner selbstständigen Tätigkeit im Jahr 1998 war ich für die Verbraucherzentrale des Saarlandes und in der Schadenabteilung einer Versicherung tätig.




Neben meiner Arbeit als Rechtsanwalt bin ich auch als Honorardozent bei der Caritas-Akademie für Gesundheitsberufe Saar tätig. Auszubildenden in den Pflegeberufen vermittele ich dort die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre berufliche Praxis.


Ich bearbeite alle gängigen Rechtsgebiete. Insbesondere berate und vertrete ich meine Mandanten in nachfolgenden Rechtsfragen:


Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernehme ich nach einem Verkehrsunfall die Schadensregulierung und mache Ansprüche auf Erstattung von Kosten für Reparatur, Mietwagen oder Nutzungsausfall und auch Schmerzensgeld geltend. Weiterhin überprüfe ich Bußgeldbescheide, lege nötigenfalls Einspruch ein, und berate auch wenn im Falle von Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß Führerscheinentzug droht.



Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts betreue ich sowohl Mieter als auch Vermieter. So übernehme ich z.B. die Anfertigung, Kontrolle und Überarbeitung von Mietverträgen, oder die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen. Auch Themen wie Mieterhöhung, Mietminderung oder Kündigung werden hier bearbeitet.



Familienrecht

Möchten Sie sich scheiden lassen und sich über die möglichen Folgen eines solchen Schrittes informieren? Als Anwalt begleite ich meine Mandanten als Rechtsbeistand während Trennung und Scheidungsverfahrens. Ich berate zum Unterhaltsrecht für Kinder und Ehegatten sowie zum Sorgerecht und Umgangsrecht. Zählen Sie auf meine Unterstützung bei der Aufteilung von Hausrat und gemeinsamen Gütern. Daneben übernehme ich auch die Vertretung in Gewaltschutzverfahren.



Erbrecht

Ein rechtssicheres Testament kann zukünftige Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Aus diesem Grund berate ich Sie eingehend zu diesem Thema, und übernehme dabei auch die Gestaltung und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten. Außerdem vertrete ich Sie bei Erbauseinandersetzungen und setze Ansprüche im Rahmen des Pflichtteilsrechts durch.



Strafrecht

Wird Ihnen vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, oder sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Ich biete meinen Mandanten eine qualifizierte Betreuung an, angefangen bei Betrug und Diebstahl über Verkehrsstraftaten bis hin zu Gewaltdelikten.